FAQ
Oft begegnen uns im Praxisalltag ähnliche Fragen. Hier finden Sie eine Auflistung der häufigsten Anliegen. Nutzen Sie bei weiteren Fragen gerne das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Wie wird eine osteopathische Behandlung abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und beträgt pro Behandlungseinheit zwischen 95 und 130 Euro.
Aufgrund unseres Vollzeitstudiums mit über 4500 Unterrichtseinheiten und der erworbenen Heilpraktikerinnenerlaubnis erfüllen wir alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, sofern diese eine osteopathische Behandlung bezuschusst. Die Erstattung obliegt als freiwillige Leistung der Kasse selbst, worauf wir als Osteopathinnen keinen Einfluss haben.
Was ist Osteopathie?
Osteopathie ist eine Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient.
Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen, die als diagnostisches und behandelndes Instrument dienen. Wissen und Erfahrung sind wesentlich, um die vielen möglichen Beziehungsgefüge des Körpers zu identifizieren, verstehen und angemessen behandeln zu können.
Als Osteopathinnen betrachten wir den Menschen gesamtheitlich – zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen.
Woher kommt die Osteopathie?
Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.
Erstatten gesetzliche Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen?
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Osteopathie teilweise oder vollständig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vor der ersten Konsultation bei Ihrer Krankenkasse. Zusätzlich kann ein „Privatrezept für Osteopathie“ von Ihrem Arzt gefordert werden. Nach der Behandlung schicken wir Ihnen eine Rechnung zu, die Sie zusammen mit dem Privatrezept bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Eine Garantie zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse kann nicht zugesichert werden.
Erstatten private Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen?
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen, Beihilfe- und Zusatzversicherungen die Behandlungskosten anteilig oder komplett. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse!
Wie kann ich einen Termin absagen oder verschieben?
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine frühzeitige Absage. Der einfachste Weg, um einen Termin zu stornieren oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, ist online über das Terminbuchungssystem. Gerne nehmen wir Terminänderungen auch telefonisch unter 0160 94470845 (München) 08257 9976188 (Inchenhofen) entgegen.
Wie viele Behandlungen sind in der Regel notwendig?
Die Anzahl der erforderlichen Behandlungen ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Beschwerden, den Behandlungszielen und dem individuellen Gesundheitszustand ab.
Muss ich akute Beschwerden haben, um mich osteopathisch behandeln zu lassen?
Auch präventiv kann eine osteopathische Behandlung sehr sinnvoll sein, um Funktionsstörungen zu beheben und mögliche Beschwerden gar nicht aufkommen zu lassen. Zur Abwägung dient Ihnen Ihr Körpergefühl als Messinstrument und Wegweiser.
Kann ich mich als Schwangere osteopathisch behandeln lassen?
Vor allem vor, während und nach einer Schwangerschaft durchlebt der weibliche Körper starke Veränderungen. Deshalb kann in dieser besonderen Zeit enorm von einer osteopathischen Behandlung profitiert werden.
Muss ich etwas zur Behandlung mitbringen?
Damit wir uns ein umfassendes Bild zu Ihrem Gesundheitszustand machen können, bringen Sie uns gerne Arztbriefe, Befunde oder Aufnahmen von bildgebenden Verfahren mit.
Wie kann ich eine laufende osteopathische Behandlung unterstützen?
„Find it, fix it, and leave it alone” – A. T. Still
Nach der Behandlung ist es empfehlenswert, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen und sich genug Ruhe zu gönnen, damit der Körper nacharbeiten und die Behandlung verarbeiten kann. Manchmal geben wir Ihnen nach der Behandlung auch Tipps oder Übungen mit auf den Weg, damit Sie Ihren Körper nachhaltig unterstützen können.
Können Nebenwirkungen und Begleiterscheinungen auftreten?
Durch die osteopathische Behandlung wird im Körper eine Veränderung angestoßen. Das kann sich für den Körper erstmal ungewohnt anfühlen und er reagiert manchmal mit einer Erstverschlechterung. Diese kann sich in Form eines Muskelkaters oder Verstärkung der Symptomatik äußern, die sich nach spätestens 72 Stunden wieder aufgelöst haben sollte. Falls nicht, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.